Rampen & Handläufe
Barrierefreie Zugänge nach Maß – mit Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 €.
Sicher ins Haus und wieder hinaus
Eine Stufe zu viel, ein Handlauf zu wenig: Oft sind es Kleinigkeiten, die den Alltag schwer machen. Wir bauen Rampen und Handläufe, exakt angepasst an Ihren Eingang und Ihre Treppe.
Wir messen bei Ihnen auf, fertigen in unserer Werkstatt in Warendorf und montieren selbst. Für den Antrag bei der Pflegekasse bekommen Sie von uns einen Kostenvoranschlag.
Zuschuss der Pflegekasse
Fest eingebaute Rampen, Handläufe und ähnliche Umbauten gelten als wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Die Pflegekasse zahlt dafür einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme. Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen, sind es bis zu 16.720 €.
Alles, was zur selben Zeit nötig ist, zählt zusammen als eine Maßnahme – Rampe und Handlauf also gemeinsam. Ändert sich die Pflegesituation später, ist ein neuer Zuschuss möglich.
Die Pflegekasse sitzt bei Ihrer Krankenkasse. Der Antrag geht also an die Kasse, bei der Sie versichert sind.
Voraussetzungen
- Ein anerkannter Pflegegrad, schon ab Pflegegrad 1.
- Der Umbau ist an der Wohnung oder am Haus, in dem die pflegebedürftige Person dauerhaft lebt. In einer Mietwohnung muss der Vermieter zustimmen.
- Er macht die Pflege zu Hause möglich, erleichtert sie erheblich oder macht den Alltag wieder selbständiger.
- Er ist fest eingebaut. Mobile Rampen zahlt bei ärztlicher Verordnung die Krankenkasse als Hilfsmittel.
- Der Antrag wird gestellt, bevor die Arbeiten beginnen.
So läuft es ab
Anrufen
Sie schildern uns kurz, worum es geht. Wir kommen vorbei und messen auf.
Kostenvoranschlag
Sie bekommen von uns ein schriftliches Angebot auf den Namen der pflegebedürftigen Person.
Antrag stellen
Sie reichen den Antrag mit unserem Angebot bei Ihrer Pflegekasse ein. Ein formloses Schreiben genügt. Die Kasse entscheidet innerhalb von drei Wochen, mit Gutachten innerhalb von fünf.
Bauen
Sobald die Bewilligung da ist, fertigen und montieren wir.
Für größere Umbauten bietet die KfW zusätzlich einen Förderkredit an. KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“
Stand: Oktober 2026. Ohne Gewähr – über den Zuschuss entscheidet Ihre Pflegekasse. Beratung zum Antrag bieten die Pflegekasse und die Pflegestützpunkte.
§ 40 SGB XI im WortlautFragen zum Umbau?
Rufen Sie an. Wir schauen uns die Situation vor Ort an und sagen Ihnen, was möglich ist.




